Es wurde viel über die Mother Regulation, die europäische Regelung für die Zulassung von Zugmaschinen, Anhängern und gezogenen Geräten, gesagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Typgenehmigungsverfahren für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf europäischer Ebene zu vereinfachen und vereinheitlichen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz zu gewährleisten.
Die Verordnung (EU) 167/2013, allgemein „Mother Regulation“ genannt, führt einige wichtige Neuerungen ein, insbesondere für die Landmaschinenhersteller, aber ihre Folgen betreffen eindeutig auch die Endbenutzer.
Die Verordnung betrifft insbesondere die folgenden Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen:
Die Verordnung wird durch entsprechende technische Rechtsakten ergänzt (die delegierten Rechtsakten), die die Gesetzgebung ergänzen, indem sie auf die Details der zu erfüllenden Anforderungen eingehen.
Das Thema wurde von vielen angesprochen (wir weisen u.a. auf einen Artikel der Federunacoma und einen Artikel der Unacma hin), und ist nach wie vor aktuell. Wir versuchen hier, einige Punkte näher zu beleuchten.
Seit 2018 gilt die Mother Regulation verbindlich für neue landwirtschaftliche Zugmaschinen. Die gezogenen Fahrzeuge können dagegen nach den Normen der einzelnen Länder für auslaufende/vorgefertigte Serien bis 2020 noch zugelassen werden, wobei die Gültigkeit auf das Land selbst beschränkt ist. Entscheidet man dagegen für die Typengenehmigung nach der europäischen Verordnung, so gilt sie in allen EU-Ländern.
Die Verordnung wurde 2014 mit Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt Gesetz, trat aber tatsächlich erst am 1. Januar 2016 für die Zulassung von Neufahrzeugen für die Hersteller in Kraft. Es wurde jedoch eine Übergangszeit von 2 Jahren vorgesehen, um den Herstellern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem vor dem 01. Januar 2016 erstellten Produktangebot an die neuen Normen anzupassen.
Alle Zugmaschinen, die ab dem 1. Januar 2018 vermarktet werden, müssen daher der Verordnung entsprechen, mit Ausnahme der Genehmigung für eine begrenzte Anzahl von Maschinen, die als „auslaufende Serie“ bezeichnet werden und die nach den alten Richtlinien (2003/37/EG) zugelassen werden können.
Die Mother Regulation betrifft insbesondere:
Die europäische Verordnung führt neue Geschwindigkeitsbegrenzungen ein, die manchmal auch über den in den Gesetzen der einzelnen Staaten vorgesehenen Werten liegen.
Wir möchten diesen Punkt näher beleuchten: Wenn die Richtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig ist, muss bei der Umsetzung die lokale Gesetzgebung berücksichtigt werden. Wenn die Mother Regulation die Zulassung von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h vorsieht, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung, mit der sie fahren dürfen, weiterhin auf nationaler Ebene und unter der vollen Verantwortung des Fahrers geregelt, wie dies bereits für Straßenfahrzeuge, die für die Personenbeförderung geeignet sind, der Fall ist.
Die Mother Regulation ist auch in Bezug auf die Abmessungen eindeutig: Für alle Fahrzeuge wird die Höchstgrenze für die Länge auf 12 Meter, für die Höhe auf 4 Meter und für die Breite auf 3 Meter festgelegt.
Das Höchstgewicht (einschließlich Ballast und getragenen Geräten) wird angepasst: bei Zugmaschinen auf Rädern (T) beträgt es 18 Tonnen, bei Zugmaschinen auf Gleisketten (C) 32 Tonnen. Das Höchstgewicht für Anhänger (R) wird zwischen 10 und 11,5 Tonnen festgelegt, je nachdem, ob es sich um die nicht-motorisierte oder motorisierte Achse handelt.
Die Mother Regulation führt weitere Unterscheidungen in Bezug auf die zulässige Gesamtmasse in Abhängigkeit der Achsen von Anhängern und Geräten ein, und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 400 Doppelzentnern für 4-achsige Fahrzeuge.
Einige wichtige Neuerungen betreffen die Bremsvorrichtungen der Anhänger und Geräte: Die Mother Regulation legt im Detail alle Fälle fest, in denen je nach Gewicht Trägheits-, mechanische, hydraulische oder pneumatische Bremsen eingesetzt werden müssen.
Um die korrekte Kopplung der Zugmaschinen und Anhänger zu gewährleisten, sieht die Mother Regulation die Zulassung unterschiedlicher Zugmäuler (fixes Bolzenzugmaul, drehbares Bolzenzugmaul, Haken, Piton, Kugel und Zugpendel) für Anhänger und gezogene Geräte vor sowie entsprechender Zugösen (drehbare, fixe, torische und sphärische Zugösen), die an den Zugmaschinen installiert werden können.
Was die Motoren der Zugmaschinen betrifft, so ist festgelegt, dass sie der Stufe V entsprechen müssen, um Emissionen zu reduzieren. Stufe V ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und umfasst alle Zugmaschinen, mit Ausnahme derjenigen mit Motoren zwischen 56 kW und 130 kW, die bis zum 1. Januar 2020 angepasst werden müssen.
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